Derzeit bemüht sich die Deutsche Erdöl AG (DEA), Schäden aus dem Erdbeben vom 22. April möglichst zügig zu regeln und hat bereits erste Regulierungsangebote gemacht. Mitarbeiter der DEA haben den Geschädigten dabei eine so genannte Abfindungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Und die hat es bei näherer Betrachtung in sich.

Wörtlich heißt es in der Abfindungserklärung:

„Gegen Zahlung von EUR …. Durch die DEA Deutsche Erdöl AG … erkläre(n) ich mich/wir uns auch für eventuelle Rechtsnachfolger hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass 'Erdstoß vom 22.04.2016' (handschriftlich eingefügt) gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragen für abgefunden“.

Hierbei handelt es sich, wie Rechtsanwalt Gero Landzettel, Sprecher Bürgerinitiative „Langwedel gegen Gasbohren“ ausführt, rechtlich eindeutig um eine umfassende und abschließende Abfindungserklärung. Diese schließt die Geltendmachung und Regulierung weiterer Ansprüche aus, beziehungsweise sie stellt sie in das Belieben der DEA.

Die DEA spricht von einem Missverständnis. DEA-Betriebsleiter Mike Schreiter teilte via Pressemitteilung anlässlich der Bürgergespräche in Walle mit: „Auch wenn ein Schaden bereits einvernehmlich geregelt wurde, können Betroffene weitere Schäden melden und DEA wird den Regulierungsprozess erneut in Gang setzen.“

Gero Landzettel wies daraufhin die DEA schriftlich darauf hin, dass ein eindeutiger Widerspruch zwischen dieser Erklärung und dem Wortlaut der Abfindungserklärung bestehe. Die Reaktion der DEA: Eine solche Folge sei „weder intendiert noch kommuniziert“ worden und die von Rechtsanwalt Landzettel vertretene Auffassung eine „Fehlauslegung“. Gleichzeitig teilte die DEA mit, sie habe „die Vereinbarung überarbeitet, so dass kein Raum mehr für Fehlauslegungen gegeben ist.“ Den Wortlaut der geänderten Vereinbarung gab die DEA jedoch nicht bekannt. Dazu Gero Landzettel: „Von einer Fehlauslegung kann keine Rede sein. Bis der geänderte Wortlaut vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass Geschädigte im Zweifel auf Schäden sitzenbleiben, denn entscheidend ist allein die schriftliche Vereinbarung“.

Deshalb raten die Bürgerinitiativen nach wie vor dazu, Ruhe zu bewahren und ein Regulierungsangebot durch die DEA genau zu prüfen. Hierbei ist auch keine besondere Eile geboten. "Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Niemand ist gezwungen, unter vermeintlichem Zeitdruck vorschnelle Entscheidungen zu treffen", so Rechtsanwalt Gero Landzettel.

Diese Resolution ist eine kleine Revolution: „Der Rat der Stadt Verden (Aller) fordert die DEA AG auf, die Akquise von Grundstücken im Gebiet der Stadt Verden unverzüglich aufzugeben.“ Ein starker Satz, ein deutliches Signal! Am 10. Mai hat der Rat der Stadt Verden eine Resolution verabschiedet, die der Erdgasförderung in der Region eine klare Abfuhr erteilt.

Der Beschluss greift exakt die Punkte auf, für die sich die Bürgerinitiativen im Landkreis seit langem stark machen:

  • Verpflichtung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Stopp der Verpressung von Lagerstättenwasser
  • Ein vollständiges Verbot der Fracking-Technologie
  • Verbot des Abfackelns
  • Stopp der Verwendung von umwelttoxischen Stoffen bei der Erdgadförderung
  • Umfassendes Monitoring von Emissionen
  • Schutz des Trinkwassers
  • Beweislastumkehr bei Schäden, z.B. durch Erdbeben
  • Umfassende Informationspflichten über geplante Förder- und Explorationsvorhaben

Die Resolution endet mit einem Satz, der den Irrsinn der aktuellen Energiepolitik auf den Punkt bringt: „Der Rat der Stadt Verden (Aller) stellt fest, dass die Förderung von Erdgas im Rahmen der Energiewende und Dekarbonisierung langfristig eingestellt wird/werden muss. Angesichts der vor Ort sichtbaren Auswirkungen der Erdgasgewinnung ist dieser Transformationsprozess zu beschleunigen und zu intensivieren.“

Es bleibt zu hoffen, dass es nicht allein bei einer Resolution bleibt, denn diese hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Konkrete Maßnahmen und eine Ausweitung dieses „neuen Denkens“ auf Landes- und Bundesebene tun dringend Not.

Den Wortlaut der Resolution finden Sie hier, einen Artikel der Verdener Allerzeitung hier.

Das Erdbeben vom 22. April war mit einer Stärke von 3,2 das bislang stärkste durch die Gasförderung ausgelöste Beben in der Region. Und es hatte für eine Reihe von Hausbesitzern Folgen. Damit Geschädigte Ansprüche auf Schadenersatz wirksam durchsetzen können, gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Die Bürgerinitiativen aus Völkersen und Langwedel haben deshalb kurzfristig eine Informationsveranstaltung organisiert.

Am Montag, den 9. Mai geht es um 19.30 Uhr in Klenke's Gasthaus in Langwedel um die Frage "Das Erdbeben vom 22. April: Was ist im Schadensfall zu tun?". Der Rechtsanwalt Gero Landzettel (Bürgerinitative Flecken Langwedel gegen Gasbohren) und der ehemalige Zivilrichter Gerd Landzettel (Bürgerinitiative "No Fracking" Völkersen) geben zunächst einen Überblick über die geltende Rechtslage bei Erdbebenschäden aus der Erdgasförderung. Im Anschluss erläutern sie mögliche Verfahrensabläufe für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und geben praktische Hilfestellung, zum Beispiel für die Formulierung eines Anspruchsschreibens an die DEA.

Alle von dem Beben betroffenen Geschädigten sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Dass der Gesetzentwurf der Grünen für ein Frackingverbot angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag keine Chance haben würde, war von vorneherein klar. Doch die Abstimmung am 28. April wirft ein deutliches Licht darauf, wie der Gesetzentwurf der Regierungskoalition von 2015 zu bewerten ist.

Bei dem von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt – und hier wird es interessant: Sechs Abgeordnete der Regierungskoalition stimmten für den Entwurf der Grünen und damit für ein Fracking-Verbot, 43 (!) enthielten sich der Stimme (40 aus der SPD-, 3 aus der CDU-Fraktion). Mit 423 zu 125 Stimmen wurde der Entwurf zwar klar abgelehnt, aber dass in den Reihen von CDU und SPD keineswegs Einigkeit darüber besteht, dass Fracking – wenn auch unter Auflagen – erlaubt werden soll, hat die Initiative der Grünen eindrucksvoll gezeigt. Wer wie abgestimmt hat – und wie die MdBs aus der Region sich verhalten haben, zeigt der komplette Überblick auf Spiegel online.

Gift im Boden?!? Man mag es nicht mehr lesen und hören wollen. Aber so lange die Gasförderunternehmen hier in unseren Landkreisen so weitermachen wie bisher, wird sich an solchen Meldungen, wie kürzlich aus dem Heidekreis, nicht viel ändern.

Dort sollen laut einem Bericht der Kreiszeitung auf einem Betriebsgelände, zwischen Brochdorf und Delmsen, Rohre aus Gasförderanlagen der Firma Exxon illegal gelagert und auch gereinigt worden sein. Und dabei könnten Giftstoffe, die aus dem inneren der Rohre herausgewaschen wurden, in das umliegende Erdreich gelangt sein.Die besagte Firma soll höchstwahrscheinlich nicht über die erforderlichen Sicherheitsstandards auf besagtem Betriebsplatz verfügen, die das Eindringen von Flüssigkeiten in das Erdreich verhindern könnten.

Brisant zusätzlich, da der Abstand zum Förderbrunnen der Wasserversorgungsanlage Delmsen nur wenige 100 Meter beträgt.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind nun gefragt hier für eine lückenlose Aufklärung der Sachlage zu sorgen. Apropos "Sorgen"...davon hat die Bevölkerung, besonders in diesem, seit Jahren von der Gasförderung intensiv genutzten Bereich rund um die Ortschaft Bothel wahrlich genug. Stichwort "erhöhte Krebsraten". Diese könnten im Zusammenhang mit der massiven Erdgasförderung in der Umgebung stehen...

Hier zum Artikel in der Kreiszeitung vom 13.04.2016.

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