Das Erdbeben vom 1. Mai im Raum Syke-Bassum hat Folgen: Wie die Kreiszeitung berichtet, hat sich ein Bassumer wegen eines Schadens an seine Elementarschadenversicherung gewendet. Steine an der Außenverkleidung eines Fenstersturzes hatten sich gelöst. Die Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab. Begründung: Das Beben sei nicht auf eine natürliche Ursache zurückzuführen, sondern auf Arbeiten am Erdgasfeld Klosterseelte-Kirchseelte-Ortholz (Förderunternehmen: ExxonMobil). Der Niedersächsische Erdbebendienst sowie das LBEG schließen diesen Zusammenhang nicht aus. Für die Geschädigten ist das doppelt ärgerlich. Denn wie bekannt regulieren auch die Erdgasförderunternehmen solche Schäden nicht, wenn die Betroffenen nicht nachweisen können, dass der Schaden erstens aufgrund des Bebens aufgetreten ist und zweitens die Erdgasförderung die Ursache für das Beben. Mit anderen Worten: Die einzige Sicherheit für Betroffene ist derzeit die, dass sie auf einem Erdbebenschaden sitzen bleiben. Die von uns geforderte Änderung des Bergrechts ist überfällig!