Jetzt liegt er auf dem Tisch: der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“, in der Öffentlichkeit kurz „Fracking-Gesetz“ genannt. Doch das, was Vertreter der Bundesregierung, aber auch zum Beispiel die hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz der Öffentlichkeit als Erfolg zur Verhinderung von Fracking-Maßnahmen verkaufen möchten, ist für uns eine einzige Enttäuschung. Entgegen allen Beteuerungen werden Fracking- Maßnahmen nicht verboten, sondern unterhalb von 3000 Metern generell erlaubt und selbst oberhalb dieser Grenze wird der Weg zur kommerziellen Nutzung entgegen allen bisherigen Zusagen freigemacht (vgl. § 13 a Absatz 7 der Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes).

 

Das heißt für die hiesige Erdgasförderung nichts anderes, als dass die Konzerne so weiter machen können wie bisher und sich sogar neue Perspektiven für weitere Fracking-Vorhaben ergeben. Zusätzlich wird durch das Gesetz nunmehr die Verpressung des giftigen Lagerstättenwassers in ausgeförderte Bohrstellen fast ausnahmslos ausdrücklich erlaubt. Ohne die vielfältigen möglichen Gefährdungen auch nur ansatzweise untersucht zu haben – die Bürgerinitiativen aus Völkersen und Langwedel erarbeiten hierzu gerade eine ausführliche Stellungnahme - wird den Unternehmen so die Möglichkeit zur kostengünstigen Beseitigung ihrer Hinterlassenschaften eingeräumt. Und das alles noch mit der Maßgabe, dass erteilte Genehmigungen Bestandsschutz genießen. Damit besteht zum Beispiel für die RWE Dea weiterhin die Möglichkeit, die Verpressung im Wasserschutzgebiet bei Scharnhorst wieder aufzunehmen.

Unser Fazit lautet daher: Der Gesetzesentwurf kommt den Forderungen der Industrie weitestgehend entgegen und missachtet die vielfältigen Gegenargumente der Kritiker. Entgegen allen Beteuerungen werden die Sorgen der Bevölkerung von der Politik mal wieder beiseite geschoben. Wir werden uns damit nicht abfinden.

Den Text des Gesetzentwurfs im Original gibt es hier.