Hat die Dea aus den Ereignissen gelernt? Wir sagen NEIN!
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In diesem Interview mit der neuen Betriebsleiterin der Dea des Förderbetriebes Niedersachsen, Kati Hanack, welches der "Achimer Kurier" am 14.10.2017 und "Verden Stadt und Land" am 17.10.2017 veröffentlicht hatten, spricht diese über die Wichtigkeit der Aufklärung, Erdbebengefahren und mögliche Frackingvorhaben im Landkreis.
Es soll in Zukunft nun alles besser (gemacht) werden...wir Bürgerinitiativen haben da unsere berechtigten Zweifel. Im folgenden ist unsere Stellungnahme zu dem Interview mit Frau Hanack zu lesen, der an beide genannten Pressestellen gesandt wurde:
Achimer Kurier
Redaktion
Obernstraße 63
28832 Achim
Verden Stadt und Land
Redaktion
Große Straße 132
27283 Verden
Interview mit der neuen Betriebsleiterin Frau Hanack des DEA-Förderbetrieb Niedersachsen
Achimer Kurier vom 14.10.2017 und Verden Stadt und Land vom 17.10.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.10. bzw. 17.10.2017 veröffentlichten Sie ein Interview mit der neuen Betriebsleiterin Frau Hanack des DEA-Förderbetriebes Niedersachsen. Hierzu nehmen wir, die Bürgerinitiativen gegen Erdgasförderung im Landkreis Verden, wie folgt öffentlich Stellung:
Frau Hanack spricht von überwiegend positiver Rückmeldung in der Bevölkerung zum Thema Erdgasförderung, davon, dass sich die Situation insgesamt verbessert habe. Hat sie wirklich mit Betroffenen in der Region gesprochen – mit denen, die Erdbebenschäden beklagen, die Angst vor austretenden Giftstoffen infolge der Erdgasförderung und -verarbeitung haben, den Landwirten, die aufgrund von Schadensfällen mit Lagerstättenwasser ihre Erzeugnisse nicht mehr los wurden?
Dass sich die gesamten Problemstellungen rund um die Erdgasförderung und -verarbeitung verbessert haben, also geringer geworden sind, das kann unseres Erachtens wohl kaum gemeint sein, denn daran hat sich nichts wirklich geändert. Gegenteiliges ist zu erwarten, was Frau Hanack indirekt bestätigt, indem sie darauf verweist, dass weitere Projekte zur Ausbeutung der Lager-stätten zu erwarten sind, ganz neue Bohrungen nicht ausgeschlossen.
Im Weiteren führt Frau Hanack sinngemäß aus, dass sie, also die DEA, schon sehr viel getan hat, aber noch mehr informieren müssten, vor allem auch auf die Unterschiede zwischen der Erdgasförderung hier und in anderen Ländern verweisen. Ja was denn, sollen mit den geringeren Umweltstandards in anderen Förderländern die auch hier bestehenden Probleme, Gefährdungen und Risiken die mit der Erdgas- und Erdölförderung incl. Fracking verbunden sind, gutgeheißen werden?
Das Thema Erdbeben möchte Frau Hanack „nicht kleinreden“, benutzt dafür lieber den verharm-losenden Begriff „seismische Ereignisse“. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Ausgleich materieller Schäden durch Erdbeben infolge der Erdgasförderung nach wie vor einem Glücksspiel gleicht. Die DEA ist zwar nach den Erdbeben der jüngeren Vergangenheit konzilianter beim Schadensausgleich vorgegangen, diese sind und bleiben aber freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch. Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich möglicherweise erst dann, wenn es zu noch stärkeren Erdbeben kommt als bisher.
DEA hofft, dass es zu keinen weiteren Erdbeben kommt und geht im Moment auch nicht davon aus, dass mit einer extremen Zunahme und einer Erhöhung der Erdbebengefahr zu rechnen ist. Diese Einschätzung ist unserer Ansicht nach reiner Zweckoptimismus und durch nichts begründet, hiergegen spricht nicht nur die Fortführung der Erdgasförderung, sondern auch die geplante Erweiterung.
Zur Frage nach dem Verbleib des im Landkreis Verden anfallenden Lagerstättenwassers ist besonders die Aussage interessant, dass immerhin 40% des Lagerstättenwassers über Tage aufbereitet werden; da stellt sich die Frage: Warum wird dies nicht auch mit den übrigen 60% praktiziert, was technisch durchaus möglich ist?
Stattdessen beabsichtigt DEA, zukünftig in der ausgeförderten Lagerstätte Völkersen Nord Z3 das gesamte in Niedersachsen bei der DEA anfallende Lagerstättenwasser zu verpressen, welches leider in dem Interview kein Thema war. Diese Entsorgungsmöglichkeit ist übrigens vom Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Fracking-Regelungspaketes geschaffen worden, ohne dass es dafür unabhängige wissenschaftliche Risikostudien gibt. Die betroffenen Regionen werden damit einem unkalkulierbaren Risiko in Bezug auf vielfältige Umweltschäden ausgesetzt.
Entgegen der Ansicht von Herrn Merle ist Fracking mit dem Inkrafttreten des Fracking-Regelungs-paketes nicht streng reglementiert. Es sind zwar einige Hürden aufgestellt, nur liegt die Latte nicht sehr hoch, es ist vieles Makulatur in diesen Gesetzen und Verordnungen. Das Gesetzespaket ist eher eine Einladung an die Industrie, nun endlich entsprechende Anträge zu stellen. Insofern ist nichts Gutes zu erwarten, daran ändert auch nichts, dass DEA derzeit noch keinen Fracking-Antrag gestellt hat – das kann morgen schon ganz anders aussehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Bürgerinitiativen
„No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen,
Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme,
Flecken Langwedel gegen Gasbohren,
BI Rote Hand Thedinghausen/Achim,
Walle gegen Gasbohren,
Lintler Geest gegen Gasbohren
Gero Landzettel, Sprecher der BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Niedersächsische Landtagswahl 2017
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Was sagen die Wahlprogramme von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linken zur Erdgasförderung und Fracking?
Seite 79
Für die SPD Niedersachsen hat der Trinkwasserschutz unbedingten Vorrang vor der Erdgasförderung. Daher lehnen wir die Förderung von Erdgas innerhalb von Wasserschutz- gebieten jeder Art ab. Es soll daher geprüft werden, ob es zur Sicherstellung dieser Ziele erforderlich ist, in die niedersächsische ‚Verordnung über Schutzbestimmungen in Was- serschutzgebieten‘ (SchuVO) ein Verbot des Bohrens nach Erdgas in Wasserschutzgebieten jeder Art aufzunehmen. Der Gesundheitsschutz hat für uns dabei oberste Priorität.
Seite 100,101
Auf dem Weg in eine langfristig allein aus erneuerbaren Energien gespeiste Stromproduktion ist für dieVersorgungssicherheit der Einsatz konventioneller Kraftwerke notwendig. Eine SPD-Landesregierung setzt dabei auf effiziente, emissionsarme Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Sie sollen in umweltfreundlicher heimischer Produktion entstehen, um die Erdgaspreise stabil zu halten und die Wertschöpfung im eigenen Land zu generieren.
Kommentar dazu:
Die SPD sieht ihren Handlungsschwerpunkt im Trinkwasserschutz was zu kurz greift, es muss um den Schutz des Grundwassers für alle Nutzungsformen gehen incl. Heil- und Mineral-wasser. Wieso wird Gesundheitsschutz in den Kontext Wasserschutzgebiete gestellt?
Eine Abkehr der SPD von der Erdgasförderung ist nicht erkennbar, sonst würde sie einerseits den Umstieg auf erneuerbare Energien nicht nur auf die Stromerzeugung reflektieren und andererseits nicht auf Gaskraftwerke setzen, deren Gasbedarf zudem noch aus heimischer Produktion stammen soll. Die SPD schiebt den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien vor sich her, wie die Ausführungen auf den Seiten 100 und 101 nahelegen, auch finden sich dort altbekannte und ständig wiedergekäute Argumente, die deswegen aber nicht richtiger werden.
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Seite 70
Wir werden den Anteil an […] erdgasangetriebenen Bussen beim ÖPNV anheben
Seite 73
Beim Fracking muss dem Sicherheitsaspekt höchste Priorität eingeräumt werden. Genehmi-gungen dürfen nur erteilt werden, wenn erhebliche Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können. Grund- und Trinkwasser müssen besonders geschützt werden.
Kommentar dazu:
Auch bei der CDU ist, analog zur FDP, nicht davon auszugehen, dass sich am Status Quo etwas ändert. Vielmehr muss wohl davon ausgegangen werden, dass diese der Erdgasförderung weiter den Weg bereitet, das kann aus den Einschränkungen zum Thema Fracking abgeleitet werden, denn der Begriff „erhebliche Risiken“ bedeutet letztendlich ja nichts anderes als das Risiken in Kauf genommen werden, also auch wohl die Schiefergasförderung, Stichwort „Versuchsbohrungen“ und in weiterer Folge Aufhebung des eingeschränkten Fracking-verbotes in 2021. Grund- und Trinkwasserschutz scheint der CDU nur im Kontext mit Fracking wichtig, wobei sich die Frage stellt, warum man nicht im Rahmen des Fracking-Regelungspaketes entsprechend Einfluss auf den Prozess in Berlin genommen hat.
Weitere Ausführungen zu den Begriffen Erdgas/Fracking finden sich nicht im CDU Wahlprogramm
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Auf Seite 20
Es gibt kein gutes Fracking
Niedersachsen ist Erdöl- und Erdgasförderland. Rund zehn Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases stammt von hier. 2016 hat die Bundesregierung die Chance vertan, Fracking komplett zu verbieten. Wir GRÜNEN werden uns daher weiter dafür einsetzen, Fracking im Bundesbergrecht ausnahmslos zu untersagen. Mit uns GRÜNEN wird es auch keine Ausweitung der Erdgasförderung insbesondere im Schiefergestein geben, die nur unter massivem Fracking-Einsatz möglich wäre. Wir wollen die durch die Große Koalition ermöglichten Probebohrungen im niedersächsischen Schiefergestein nicht zulassen. Darüber hinaus lehnen wir auch die Förderung von Kohlenwasserstoffen aus Sandstein mittels horizontalen Frackings ab.
Schon bei der „normalen“ Erdgasförderung ohne Fracking entstehen schädliche Emissionen, giftiges Lagerstättenwasser und belastete Bohrschlämme. Zudem erschüttern Erdbeben die Förderregionen. Um diesen lange unterschätzten Problemen zu begegnen, sorgen wir mit verstärkten Kontrollen und Aussagen für die Durchsetzung des geltenden Rechts. Gefährliche Risiken oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohner*innen darf es nicht geben. Entsprechenden Hinweisen gehen wir gründlich nach. Auch deswegen brauchen wir einen Fahrplan für den Ausstieg aus der Gasförderung. Wir arbeiten engagiert an der Energiewende, um schneller auf fossile Energien zu verzichten.
Solange noch Erdgas in Niedersachsen gefördert wird, nutzen wir GRÜNEN die landespolitischen Spielräume (zum Beispiel in Wasserschutzgebieten) für scharfe Sicherheitsauflagen und kombinieren dies mit einem umfassenden Programm zum Umweltmonitoring. Wir sorgen dafür, dass sich die Förderindustrie nicht der Verantwortung für ihre Altlasten, wie die über 1.000 Bohrlochschlammgruben, entziehen kann. Die Kosten, die der Allgemeinheit durch die Förderung von Erdöl und Erdgas entstehen, sollen die Verursacher tragen. Darum wollen wir die Gebühren und Abgaben für Förderunternehmen auf ein verursachergerechtes Maß erhöhen.
Die Förderung von Öl und Gas mitten im kostbaren Nationalpark Wattenmeer lehnen wir ab.
Kommentar dazu:
Es finden sich positive Ansätze im Hinblick auf eine Reduzierung der Erdgasförderung, jedoch sind auch hier einige Passagen als kritisch zu sehen, weil sie letztendlich kein konsequentes Konzept ergeben.
Die Aussage: […] keine Ausweitung der Erdgasförderung insbesondere in Schiefergesten […] lässt vermuten, dass eine Ausweitung aus anderen Schichten nicht kategorisch ausgeschlossen wird. Oder […] lehnen wir die Förderung von Kohlenwasserstoffen aus Sandstein mittels horizontalem Frackings ab. […] Daraus läßt sich aber auch folgern, dass Fracking in vertikalen Bohrungen nicht zwingend abgelehnt wird.
Die im zitierten Text in Absatz 2 gemachten Bekundungen […] Problemen zu begegnen, sorgen wir mit verstärkten Kontrollen und Aussagen für die Durchsetzung des geltenden Rechts […] führt nicht zur Lösung der Probleme, sind hole Worte. Und weiter […] Gefährliche Risiken oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohner*innen darf es nicht geben […] was bitte sind „Gefährliche Risiken“?
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Seite 13
Pauschale Forschungsverbote etwa in den Bereichen […], Fracking und […] lehnen wir ab.
Kommentar dazu:
Hier findet sich zum Thema Erdgas/Fracking nichts, aus dem sich erkennen ließe, dass die FDP die Erdgasförderung in irgendeiner Form zurückfahren wird, vielmehr ist zu schließen, dass sie die Erdgasförderung befördern wird.
Diese Passage auf Seite 13 ist die einzige in der der Begriff Fracking erwähnt wird, Erdgas kommt überhaupt nicht vor:
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Die Linke
Seite 68
■ keinerlei ungefilterte Abfackelung mehr bei der Erdgasförderung – ein absolutes Verbot des so genannten Abblasens von Gas.
■ die ordnungsgemäße Entsorgung hochgiftiger Abfälle aus der Erdöl- und Erdgasförderung.
■ umfangreiche Landesstudien zur Ursachenermittlung der Krebshäufungen und anderer Krankheiten im Umfeld von Erdgas- und Erdölförderstätten.
■ die Verlagerung der Überwachung der Erdgas- und Erdölförderung aus dem industriefreundlichen Wirtschaftsministerium ins Umweltministerium zum Zweck der Sicherstellung der staatlichen Überwachung (wie z. B. in Schleswig-Holstein).
■ ein Totalverbot des Frackings.
Kommentar dazu:
Auch Die Linke ist mit ihren Forderungen in ihrem Wahlprogramm bzgl. der Abkehr von der Erdgas- und Erdölförderung nicht wirklich konsequent, bietet kein „rundes Konzept“. Sie fordert aber wenigstens uneingeschränkt ein totales Frackingverbot, was auf Sicht gesehen zum Erliegen der Erdgasförderung führt. Allerdings bleiben die aus der bis dahin erfolgten Förderung resultierenden Risiken bestehen. Welche Konsequenzen will die LInke aus Untersuchungsergebnissen ziehen?
Resümee: Keine der Parteien bekundet sich zur uneingeschränkten Problemlösung rund um die Erdgasförderung, vielmehr bleiben Schlupflöcher durch unpräzise, ungenaue Formulie-rungen offen. CDU und FDP scheinen, im Gegensatz zu den anderen Parteien, kein Interesse daran zu haben, die Risiken aus der Erdgasförderung wenigstens zu verringern, das Gegenteil steht zu befürchten. Die nächste klimapolitische Fehlentwicklung LNG wird, bis auf Bündnis 90/Die Grünen, diese wollen eine LNG-Infrastruktur für Seeschiffe forcieren, von keiner Partei aufgegriffen.
W. Marschhausen
Gedanken zum Gutachten über das Erdbeben im Flecken Langwedel am 22.04.2016
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von Wolfgang Marschhausen
Am 22.04.2016 hat sich im Erdgasfeld Völkersen/Völkersen Nord (Landkreis Verden) ein Erdbeben mit einer Lokalmagnitude von 3,1 (ML) ereignet. Dieses war das bisher stärkste Erdbeben in der Region.
Durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde hierzu eine seismologische Auswertung durchgeführt und in einem Kurzbericht zusammengefasst. Über dieses Gutachten ist in der Verdener Aller-Zeitung (eine Regionalausgabe der Kreiszeitung) dieser Bericht veröffentlicht worden.
Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel, in welchem teilweise auch direkt aus dem Gutachten zitiert wird, sind einige ergänzende Anmerkungen/Ergänzungen angezeigt.
1. Fracking wird in dem Kurzbericht als Ursache mit der Begründung ausgeschlossen, weil die letzte Frackmaßnahme, insgesamt sind 16 Fracks in diesen Feldern durchgeführt worden, im Juni 2011 durchgeführt wurde. Sinngemäß äußerte sich seinerzeit die DEA u. a. in diesem Zeitungsartikel. Fracking kommt damit als direkte Ursache für dieses Erdbeben richtigerweise nicht in Betracht.
Nur bleibt hierbei unberücksichtigt, dass ohne diese Frackmassnahmen die Förderrate beider Förderfelder wohl deutlich geringer wäre. Da eine geringere Förderrate wiederum geringere Spannungsänderungen bewirkt, reduziert sich hiermit auch die Gefahr von Erdbeben. Fracking muss daher in diesem Zusammenhang als indirekte Ursache immer in Betracht gezogen werden. Dieses nicht zu tun, lässt den Verdacht aufkommen, dass hiermit die tatsächlichen Risken von Fracking verharmlost werden sollen. Fracking ist und bleibt eine risikoreiche Technik, die zudem die mit der Erdgasförderung verbundenen Risiken fortschreibt, ja vergrößert.
2. Der Bundestagabgeordnete für den Wahlkreis 34 (Osterholz – Verden), Herr A. Mattfeld, äußert sich zum Bericht gemäß VAZ: „Nach der Einstufung des Bebens durch das Landesamt in die Intensitätsstufen V bis VI und den gemessenen Bodenschwinggeschwindigkeiten von 4,9mm/s bis 5,5mm/s greift nach der neuen gesetzlichen Regelung die Beweislastumkehr im Bergschadensrecht“.
Diese Einschätzung von Herrn Mattfeld beinhaltet doch eine große Portion Optimismus, denn die offiziell gemessene Bodenschwinggeschwindigkeit beträgt „nur“ 4,9 mm/s. Hieraus folgt, dass auch nur eine von 2 Parametern1) erfüllt wurde, damit die Bergschadensvermutung, allgemein als Beweislastumkehr bezeichnet, Anwendung finden kann. Die genannten 5,5 mm/s sind von der Messstation ZURM registriert worden, die nicht Bestandteil des Messnetzes entsprechend DIN 4150 ist, vielmehr dient diese anderen seismischen Aufgaben. Wie dem Kurzbericht zu entnehmen, ist die Einstufung der Intensität dieses Erdbebens relativ weit gefasst. Schon alleine hieraus ergibt sich Interpretationsspielraum in Bezug auf die Anwendbarkeit der Bergschadensvermutung.
3. Gleichzeitig nutzt Herr Mattfeld (schon im Wahlkampfmodus?) die Gelegenheit öffentlich in den Raum zu stellen, wie gut doch das beschlossene Fracking-Regelungspaket für die Bevölkerung vor Ort sei. Diese Feststellung kann getrost als unzutreffend bezeichnet werden. Durch das beschlossene Fracking-Regelungspaket bleiben für die hiesige Bevölkerung die mit der Erdgasförderung verbundenen Risiken und Gefahren weiterhin Realität, es ändert sich, wenn überhaupt, nur marginal etwas. Hiervon sind vom Grundsatz her auch die Bevölkerungen in anderen Förderregionen gleichermaßen betroffen.
Vielmehr ist es so, dass sich das Gefährdungspotential der Anwohner und der Umwelt vergrößert, weil z. B. mit dem Fracking-Regelungspaket das Verpressen von Lagerstättenwasser in s. g. druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen, also ausgeförderte Erdgas-/Erdöllagerstätten, gesetzlich legitimiert ist. Dieses beabsichtigt z. B. die DEA im Erdgasfeld Völkersen in der Bohrung Völkersen Nord Z3. Hierin soll das gesamte bei DEA in Niedersachsen anfallende Lagerstättenwasser verpresst werden.
Auch wenn uns die Politiker der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD anderes weismachen wollen, das Fracking-Regelungspaket ist und bleibt im Wesentlichen eine Mogelpackung. Die zugegebenermaßen enthaltenen Verbesserungen gegenüber der alten Gesetzeslage, speziell im Wasserschutz, wiegen dieses nicht auf. Das Fracking-Regelungspaket ist weit davon entfernt, den notwendigen Schutz von Mensch und Natur vor den Gefahren und Risiken der Erdgas- und Erdölförderung sowie Aufbereitung wirkungsvoll zu gewährleisten. Es wird diesen Notwendigkeiten nicht gerecht.
1) a: Mindest-Einstufung des Erdbebens in Stufe V = stark gemäß „Europäische Makroseismische Skala“ (ESM)
b: Bodenschwinggeschwindigkeit gemäß DIN 4150 Teil 3, für z. B. normale Wohngebäude = 5 mm/s, für andere Gebäudearten gelten andere Grenzwerte
W. Marschhausen
Dieser Artikel wurde am 23. Januar auf der Website von Gegen Gasbohren veröffentlicht.
Gegen Gasbohren setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung
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(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.
Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.
Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.
Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.
Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers. Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden. Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen (http://www.vi-wasser.de/). Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden.
Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de
Erdbeben vom 22. April 2016 – LBEG und BGR stellen in Langwedel Bericht vor
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3,1 – das war die Stärke, mit der am 22. April im Flecken Langwedel die Erde bebte. Das Epizentrum dieses bisher stärksten Bebens in der Region lag nur einen Kilometer westlich von Völkersen, die Folgen bekamen viele Hausbesitzer und Anwohner deutlich zu spüren. Zahlreiche Schäden an Gebäuden riefen erneut in Erinnerung, zu welchem Preis Erdgas in Niedersachsen gefördert wird. Dass es einen Zusammenhang zwischen Erdgasförderung und Erdbeben gibt, bestreitet heute niemand mehr.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben das Erdbeben näher untersucht. Jetzt, rund neun Monate nach dem Ereignis, legen sie einen Kurzbericht dazu vor und stellen die Ergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung vor.
Zu der Veranstaltung am 1. Februar um 18 Uhr in Klenke’s Gasthaus laden neben LBEG und BGR auch Landrat Peter Bohlmann und Bürgermeister Andreas Brandt ein.
Die Pressemitteilumg des LBEG gibt es hier, den Link zum Kurzbericht von LBEG und BGR hier.