Seit Freitag gibt es ein neues Gesetz, das die Nutzung von Fracking in Deutschland unter strengeren Auflagen regeln soll. Toll! Ist das Thema für die BI´s nun endlich vom Tisch? NEIN!

Denn wieder einmal wurden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger letztendlich ignoriert, und stattdessen den Interessen der Industrie bei genauer Betrachtung uneingeschränkt Vorrang gegeben.

Und was bedeutet das jetzt im einzelnen?

  • Das Fracken in Sandstein (Tight-Gas-Fracking) ist erlaubt.
  • Die Entsorgung des ungereinigten Lagerstättenwassers, welches giftige und radioaktive Substanzen enthält, darf weiterhin in den Untergrund erfolgen. Trotz ungeklärter Risiken!
  • In sensiblen Natur- und Wasserschutzgebieten und in den Trinkwassereinzugsgebieten zur Lebensmittelherstellung darf zwar weder gefrackt noch Lagerstättenwasser entsorgt werden; doch die untere Wasserbehörde wurde hier nur oberflächlich gestärkt, da im Zweifel die Genehmigungsbehörde entscheiden wird.
  • Das neue Fracking-Gesetz beinhaltet nach wie vor keine Regelung, wie Austritte von Lagerstättenwasser in der Tiefe beseitigt werden sollen und wie durch das Einbringen von Flüssigkeiten durch die Erdgasförderung induzierte Erdbeben verhindert werden.
  • Der Einsatz einer Technik ohne fundierte Forschung wird weiterhin erlaubt, obwohl die Folgen etwaiger Schäden unumkehrbar sind. Die Risiken und Spätfolgen tragen die Bürgerinnen und Bürger.

Und zu guter Letzt bleiben da noch die Beschlüsse zum Klimawandel.

Warum wird hier weiterhin die Förderung fossiler Energieträger gesetzlich erleichtert? Wem dient eigentlich das Ganze? Der Sicherung unserer aller Energieversorgung wird es nicht dienen. Denn Erdgas aus unserem eigenen Land kann gerade einmal zu 2% den Energieverbrauch in Deutschland decken. Das könnte problemlos durch Einsparungen beim Verbrauch und einer erhöhten Energieeffizienz ausgeglichen werden. Gleichzeitig müsste verstärkt die Förderung der Nutzung regenerativer Energiequellen vorangetrieben werden. Wir bleiben dabei und sagen: "Wir brauchen hier kein Gasbohren!!"
Wem es nutzt, macht aber die Berichterstattung der letzten Tage deutlich. Es sind nicht nur die Gaskonzerne die fossile Energieträger verkaufen wollen. 

Es sind Lobbyisten und rückwärtsgewandte Politiker, die einfach ihre Posten und laufenden Geldströme nicht gefährdet sehen wollen.

Ein neues Fracking-Gesetz…zwar strenger geregelt als noch vor 1 Jahr für möglich gehalten, aber mit zahlreichen Schlupflöchern für die Erdgasförderer.

Das Thema ist für die BI´s leider noch lange nicht geregelt. Wir bleiben dran!

...und zwar spätestens nach der Sommerpause soll es wieder richtig losgehen mit dem Fracking in Niedersachsen. Anträge dafür liegen vor und es sollen rasch weitere folgen. Die Branche macht jetzt gewaltig Druck, verweist auf Verluste in Millionenhöhe, 4 Jahre langes Abwarten auf ein Bundesgesetz, welches die Erdgasförderung und speziell auch das Fracking neu regeln sollte. Außerdem werden "Konsequenzen" angekündigt. Damit (dem Abwarten) soll jetzt Schluss sein und Bohr-und Frackaktivitäten wieder forciert werden. Mit dem Segen des niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies (SPD) und was noch viel schlimmer ist...mit den "alten Regeln", sprich, mit ganz schwachen Standards in Sachen Umweltschutz. Die Bundesregierung sitzt ihre Verantwortung weiter aus, lässt die in Niedersachsen einfach machen. Und unser Herr Wirtschaftsminister Lies ist...ja Wirtschaftsminister! Er hat Sorge dafür zu tragen, dass es der Branche gut geht. Dass in einem dicht besiedelten Lebensraum gebohrt, gefrackt, abgefackelt und verpresst wird, mit all den negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt wie Luft-und Bodenverunreinigungen,  Erdbebenzunahme und ansteigende Krebsraten in unmittelbarer Nähe von Erdgasbohranlagen scheint da wirklich eine untergeordnete Rolle zu spielen...

Ein Bericht (incl. Filmbeitrag) vom NDR zum Thema hier...

Wie die dortige BI mitteilt, hat sich Peter Schild aus Völkersen bereit erklärt, eine „Sammelbestellung“ für Gutachtenaufträge zu organisieren. Er hatte sich zwecks Erstellung einer Hausbegutachtung an ein anerkanntes Ingenieurbüro gewandt und verschiedene Preise angefragt, z.B. für die Begutachtung eines beschädigten/unbeschädigten Hauses oder die Anbringung von Messpunkten. Das Angebot: Schließen sich mehrere Interessenten zusammen, wird es günstiger.

Interessierte können sich direkt bei Peter Schild melden:

Peter Schild

Tel. 04232-945353

E-Mail: pe-schild(at)t-online.de

In Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme) hat erneut die Erde gebebt. Der Niedersächsische Erdbebendienst im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) registrierte nach eigenen Angaben am Samstagabend ein leichtes Erdbeben der Stärke 2,3. Es wurde von Bewohnern in der Umgebung als Knall und als Erschütterung wahrgenommen.

Anwohner können ihre Beobachtungen hier melden. 

Quelle: ndr.de

Mehrfach hatte die Bürgerinitiative die Abfindungserklärung kritisiert, die die DEA Geschädigten zur Unterschrift vorlegt, wenn diese ein Regulierungsangebot akzeptieren. Jetzt hat die DEA reagiert und den Text wie folgt geändert:

"erkläre(n) ich mich/wir uns hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass....(Erdstoß vom 22.04.2016)....gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragten für abgefunden, wenn und (nur) soweit dies vorstehend benannte Schäden betrifft. Ein Ausschluss der Regulierung weiterer, neu entdeckter Schäden ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die bezeichneten Schäden umfassender als vorstehend beschrieben sind."

Geschädigte sollten darauf achten, dass ihnen genau dieser Wortlaut zur Unterschrift vorgelegt wird. Denn mit dieser Formulierung ist jetzt tatsächlich sichergestellt, dass Betroffene auch nach erfolgter Schadensregulierung weitere Schäden melden können und diese unter den genannten Bedingungen doch noch reguliert werden. Wichtig bleibt allerdings, dass von der Regulierung erfasste Schäden in der Vereinbarung möglichst genau benannt werden. So lassen sich zum Beispiel spätere Streitigkeiten, was Gegenstand der Vereinbarung ist, deutlich reduzieren.

Wir freuen uns, eine im Sinne der Geschädigten akzeptable Änderung der Abfindungserklärung erreicht zu haben. Die Betrofenen können sicher sein, dass wir den Regulierungsprozess auch weiterhin aufmerksam verfolgen.