von Wolfgang Marschhausen
Am 22.04.2016 hat sich im Erdgasfeld Völkersen/Völkersen Nord (Landkreis Verden) ein Erdbeben mit einer Lokalmagnitude von 3,1 (ML) ereignet. Dieses war das bisher stärkste Erdbeben in der Region.
Durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde hierzu eine seismologische Auswertung durchgeführt und in einem Kurzbericht zusammengefasst. Über dieses Gutachten ist in der Verdener Aller-Zeitung (eine Regionalausgabe der Kreiszeitung) dieser Bericht veröffentlicht worden.
Bezugnehmend auf den Zeitungsartikel, in welchem teilweise auch direkt aus dem Gutachten zitiert wird, sind einige ergänzende Anmerkungen/Ergänzungen angezeigt.
1. Fracking wird in dem Kurzbericht als Ursache mit der Begründung ausgeschlossen, weil die letzte Frackmaßnahme, insgesamt sind 16 Fracks in diesen Feldern durchgeführt worden, im Juni 2011 durchgeführt wurde. Sinngemäß äußerte sich seinerzeit die DEA u. a. in diesem Zeitungsartikel. Fracking kommt damit als direkte Ursache für dieses Erdbeben richtigerweise nicht in Betracht.
Nur bleibt hierbei unberücksichtigt, dass ohne diese Frackmassnahmen die Förderrate beider Förderfelder wohl deutlich geringer wäre. Da eine geringere Förderrate wiederum geringere Spannungsänderungen bewirkt, reduziert sich hiermit auch die Gefahr von Erdbeben. Fracking muss daher in diesem Zusammenhang als indirekte Ursache immer in Betracht gezogen werden. Dieses nicht zu tun, lässt den Verdacht aufkommen, dass hiermit die tatsächlichen Risken von Fracking verharmlost werden sollen. Fracking ist und bleibt eine risikoreiche Technik, die zudem die mit der Erdgasförderung verbundenen Risiken fortschreibt, ja vergrößert.
2. Der Bundestagabgeordnete für den Wahlkreis 34 (Osterholz – Verden), Herr A. Mattfeld, äußert sich zum Bericht gemäß VAZ: „Nach der Einstufung des Bebens durch das Landesamt in die Intensitätsstufen V bis VI und den gemessenen Bodenschwinggeschwindigkeiten von 4,9mm/s bis 5,5mm/s greift nach der neuen gesetzlichen Regelung die Beweislastumkehr im Bergschadensrecht“.
Diese Einschätzung von Herrn Mattfeld beinhaltet doch eine große Portion Optimismus, denn die offiziell gemessene Bodenschwinggeschwindigkeit beträgt „nur“ 4,9 mm/s. Hieraus folgt, dass auch nur eine von 2 Parametern1) erfüllt wurde, damit die Bergschadensvermutung, allgemein als Beweislastumkehr bezeichnet, Anwendung finden kann. Die genannten 5,5 mm/s sind von der Messstation ZURM registriert worden, die nicht Bestandteil des Messnetzes entsprechend DIN 4150 ist, vielmehr dient diese anderen seismischen Aufgaben. Wie dem Kurzbericht zu entnehmen, ist die Einstufung der Intensität dieses Erdbebens relativ weit gefasst. Schon alleine hieraus ergibt sich Interpretationsspielraum in Bezug auf die Anwendbarkeit der Bergschadensvermutung.
3. Gleichzeitig nutzt Herr Mattfeld (schon im Wahlkampfmodus?) die Gelegenheit öffentlich in den Raum zu stellen, wie gut doch das beschlossene Fracking-Regelungspaket für die Bevölkerung vor Ort sei. Diese Feststellung kann getrost als unzutreffend bezeichnet werden. Durch das beschlossene Fracking-Regelungspaket bleiben für die hiesige Bevölkerung die mit der Erdgasförderung verbundenen Risiken und Gefahren weiterhin Realität, es ändert sich, wenn überhaupt, nur marginal etwas. Hiervon sind vom Grundsatz her auch die Bevölkerungen in anderen Förderregionen gleichermaßen betroffen.
Vielmehr ist es so, dass sich das Gefährdungspotential der Anwohner und der Umwelt vergrößert, weil z. B. mit dem Fracking-Regelungspaket das Verpressen von Lagerstättenwasser in s. g. druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen, also ausgeförderte Erdgas-/Erdöllagerstätten, gesetzlich legitimiert ist. Dieses beabsichtigt z. B. die DEA im Erdgasfeld Völkersen in der Bohrung Völkersen Nord Z3. Hierin soll das gesamte bei DEA in Niedersachsen anfallende Lagerstättenwasser verpresst werden.
Auch wenn uns die Politiker der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD anderes weismachen wollen, das Fracking-Regelungspaket ist und bleibt im Wesentlichen eine Mogelpackung. Die zugegebenermaßen enthaltenen Verbesserungen gegenüber der alten Gesetzeslage, speziell im Wasserschutz, wiegen dieses nicht auf. Das Fracking-Regelungspaket ist weit davon entfernt, den notwendigen Schutz von Mensch und Natur vor den Gefahren und Risiken der Erdgas- und Erdölförderung sowie Aufbereitung wirkungsvoll zu gewährleisten. Es wird diesen Notwendigkeiten nicht gerecht.
1) a: Mindest-Einstufung des Erdbebens in Stufe V = stark gemäß „Europäische Makroseismische Skala“ (ESM)
b: Bodenschwinggeschwindigkeit gemäß DIN 4150 Teil 3, für z. B. normale Wohngebäude = 5 mm/s, für andere Gebäudearten gelten andere Grenzwerte
W. Marschhausen
Dieser Artikel wurde am 23. Januar auf der Website von Gegen Gasbohren veröffentlicht.