Mehrfach hatte die Bürgerinitiative die Abfindungserklärung kritisiert, die die DEA Geschädigten zur Unterschrift vorlegt, wenn diese ein Regulierungsangebot akzeptieren. Jetzt hat die DEA reagiert und den Text wie folgt geändert:

"erkläre(n) ich mich/wir uns hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass....(Erdstoß vom 22.04.2016)....gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragten für abgefunden, wenn und (nur) soweit dies vorstehend benannte Schäden betrifft. Ein Ausschluss der Regulierung weiterer, neu entdeckter Schäden ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die bezeichneten Schäden umfassender als vorstehend beschrieben sind."

Geschädigte sollten darauf achten, dass ihnen genau dieser Wortlaut zur Unterschrift vorgelegt wird. Denn mit dieser Formulierung ist jetzt tatsächlich sichergestellt, dass Betroffene auch nach erfolgter Schadensregulierung weitere Schäden melden können und diese unter den genannten Bedingungen doch noch reguliert werden. Wichtig bleibt allerdings, dass von der Regulierung erfasste Schäden in der Vereinbarung möglichst genau benannt werden. So lassen sich zum Beispiel spätere Streitigkeiten, was Gegenstand der Vereinbarung ist, deutlich reduzieren.

Wir freuen uns, eine im Sinne der Geschädigten akzeptable Änderung der Abfindungserklärung erreicht zu haben. Die Betrofenen können sicher sein, dass wir den Regulierungsprozess auch weiterhin aufmerksam verfolgen.