Im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 30. April 2014, S. 369, teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit:

„Die Firma RWE-Dea AG, Förderbetrieb Niedersachsen […] plant ein Pilotprojekt zur Verbrennung von Lagerstättenwassergas auf der Station Völkersen ZGTA (Zentrale Gastrocknungsanlage) in der Gemeinde Langwedel im Landkreis Verden. Ziel des Unternehmens ist es, das bei der Erdgasgewinnung anfallende Lagerstättenwassergas sicher und umweltschonend zu verbrennen. Die zu errichtende Brennkammer, für deren Installation und Betrieb eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durchzuführen ist, wird im Bereich eines schon versiegelten Bohrplatzes lokalisiert sein. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist gemäß §3 c i. V. m. Nummer 8.1.3 der Anlage 1 UVPG in der derzeit geltenden Fassung durch eine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese nach den Vorgaben der Anlage 2 UVPG vorgenommene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht besteht.“

 

RWE-Dea „reagiert“

Die Mitteilung blieb nicht unbemerkt. Und sie wirft Fragen auf. Am 6. Mai schließlich veröffentlicht RWE-Dea eine Information zu dem Vorhaben, offenbar unter dem Druck zahlreicher Anfragen. RWE-Dea teilt mit: „So sollen unter anderem eventuell kohlenwasserstoffhaltige Gase, die bei der Verladung des Lagerstättenwassers in Tankkraftwagen (TKW) aus diesen in geringen Mengen verdrängt werden können, in Zukunft einer thermischen Nachbehandlung unterzogen werden. Die thermische Nachbehandlung der aus den TKW verdrängten Gase in einer Brennkammer hat sich als ein technisch umsatzbares [sic] und zielführendes Verfahren erwiesen.“

Die Fragen bleiben:

  • Was ist Lagerstättenwassergas genau(Google: 0 Treffer)?
  • Wie ist es zusammengesetzt?
  • Geht von der bisherigen Praxis, also dem Transport von Lagerstättenwasser mit Tankwagen, eine Gefährdung aus? Und wenn ja, in welchem Maße?
  • Und warum erfährt die Öffentlichkeit erst aus amtlichen Mitteilungen davon? Es gab schließlich ausreichend Gelegenheit für RWE-Dea, über das Vorhaben zu informieren.

 

Das LBEG auch…

Die Salamitaktik von RWE-Dea bei der „Bürgerinformation“ geht also weiter. Wer nach Antworten sucht, zum Beispiel beim LBEG, ist anschließend nicht viel schlauer, wie die Anfrage von Gerd Landzettel zeigt. Hier seine Fragen – und die Antworten des LBEG im O-Ton:

F: Was genau ist "Lagerstättenwassergas" (bisher war mir das geförderte Erdgas und das dabei geförderte Lagerstättenwasser als getrennte Bestandteile bekannt)?

A: Lagerstättenwassergas ist Erdgas, welches sich im Lagerstättenwasser feinverteilt befindet.

F: Was enthält das zu verbrennende Lagerstättenwassergas (Benzol etc.)?

A: In diesem Gas befinden sich die gleichen Bestandteile wie im Erdgas: Methan, Ethan, Propan, Buthan, Ethen und gelöstes Wasser.

F: Wird das Lagerstättenwassergas vor der Verbrennung behandelt/gefiltert? Ggf. welche Bestandteile?

A: Möglicherweise beziehen Sie sich auf ein Projekt der RWE Dea AG in der zentralen Gastrocknungsanlage (ZGTA) in Völkersen, bei der eine Fackel zur Verbrennung von Lagerstättenwassergas zum Einsatz kommen soll. Dem LBEG liegt jedoch derzeit kein entsprechender Antrag vor, so dass diese Frage nicht beantwortet werden kann. Allerdings wurde dem LBEG von Seiten der RWE ein Antrag auf UVP-Vorprüfung für eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Einsatz einer Fackel zur Verbrennung des Lagerstättengases vorgelegt, da die geplante Fackel möglicherweise genehmigungsbedürftig gemäß Nummer 8.1.3 des Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist. Einvernehmlich mit dem Landkreis Verden wurde festgestellt, dass der Einsatz der Fackel keiner UVP-Pflicht unterliegt. Das Ergebnis der Prüfung ist im Amtsblatt für den Landkreis Verden vom 30.04.2013 und im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17/2014 vom 30.04.2014, S. 369, veröffentlicht worden.

F: Welche Rückstände gelangen im Zuge oder nach der Verbrennung in die Luft?

A: Da dem LBEG derzeit kein entsprechender Antrag vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. a. Antwort 3.).

F: Wo genau soll die Brennkammer errichtet werden? Gibt es nähere Angaben zu deren Funktionsweise? Wenn ja, welche?          

A: Da dem LBEG derzeit kein entsprechender Antrag vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden (s. a. Antwort 3.).

 

Fazit

RWE-Dea und LBEG liefern unbefriedigende Antworten auf die Frage nach Lagerstättenwassergas. Doch die wenigen vorliegenden Informationen bieten allen Anlass, weiter nachzuforschen. Insbesondere ist zu prüfen, ob von der derzeitigen Praxis eine Gefährdung für Mitarbeiter, Bevölkerung und Umwelt ausgehen kann. Und wir wollen natürlich genau wissen, was da in Zukunft in der ominösen Brennkammer „entsorgt“ wird.