Während die Deutsche Akademie für Technikwissenschaft mit einem Positionspapier bei der Kanzlerin anklopft, in dem gefordert wird, Fracking sollte möglich sein, verhagelt ein Gutachten zur Fracking-Kommission den Befürwortern die vermeintlich sichere Ernte. Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein externes sechsköpfiges Gremium aus Beamten und Wissenschaftlern prüft, ob das Fracking in einer geologischen Formation unbedenklich ist. Kommt sie zu diesem Ergebnis, darf gefract werden. Die Kommission hat also echte Entscheidungskompetenz.
Was dem Laien auf den ersten Blick als sinnvolle Sicherheitshürde erscheint, könnte nach Meinung des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler jedoch gegen die Verfassung verstoßen. Denn dem Gremuim fielen Kompetenzen zu, die nach deutschem Recht nur Parlamenten zustehen dürfen. In seinem Gutachten findet der Jurist deutliche Worte: „Wissenschaftliche Expertengremien dürfen selbstverständlich Politik und Behörden beraten. Sie dürfen aber weder rechtlich noch faktisch die letzte Entscheidung treffen. […] Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung für eine Hochrisiko-Technologie stehlen, indem er Entscheidungskompetenzen an Expertengremien delegiert.“
Das Gutachten ist auch für Laien äußerst lesenswert und kann über die Website des SPD-MdB Frank Schwabe heruntergeladen werden.