Das Erdbeben vom 22. April war mit einer Stärke von 3,2 das bislang stärkste durch die Gasförderung ausgelöste Beben in der Region. Und es hatte für eine Reihe von Hausbesitzern Folgen. Damit Geschädigte Ansprüche auf Schadenersatz wirksam durchsetzen können, gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Die Bürgerinitiativen aus Völkersen und Langwedel haben deshalb kurzfristig eine Informationsveranstaltung organisiert.

Am Montag, den 9. Mai geht es um 19.30 Uhr in Klenke's Gasthaus in Langwedel um die Frage "Das Erdbeben vom 22. April: Was ist im Schadensfall zu tun?". Der Rechtsanwalt Gero Landzettel (Bürgerinitative Flecken Langwedel gegen Gasbohren) und der ehemalige Zivilrichter Gerd Landzettel (Bürgerinitiative "No Fracking" Völkersen) geben zunächst einen Überblick über die geltende Rechtslage bei Erdbebenschäden aus der Erdgasförderung. Im Anschluss erläutern sie mögliche Verfahrensabläufe für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und geben praktische Hilfestellung, zum Beispiel für die Formulierung eines Anspruchsschreibens an die DEA.

Alle von dem Beben betroffenen Geschädigten sind herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen. Der Eintritt ist frei.