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Aufsuchungserlaubnis (Claim)

Wenn ein Unternehmen Gas fördern möchte, braucht es zunächst eine Erlaubnis für ein bestimmtes Gebiet. Damit sichert es sich erst einmal nur die Erkundungsrechte. Unter Tage erstreckt sich ein sogenanntes Erlaubnisfeld theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Durch die Genehmigung der Aufsuchung findet zunächst nur ein Gebietsschutz statt. Jede Probebohrung oder Förderung muss separat beantragt werden. In Niedersachsen ist für die Erteilung von Erlaubnisfeldern und für weitere Genehmigungen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig. RWE Dea hat die Erkundungsrechte für das „Aufsuchungsgebiet Werder". Dieses erstreckt sich vom Großraum Achim bis nach Riede.

Abfackelung

Auch bei der konventionellen - in Deutschland bisher üblichen - Erdgasförderung wird, z.B. bei der Reinigung überschüssiges Rohgas abgefackelt. Bei der Verbrennung entsteht CO2. Das verbrannte Gas besteht aber nicht nur aus reinem Methan, sondern beinhaltet giftige Stoffe wie Benzol und Quecksilber. Hinzu kommt, dass die Verbrennung nicht kontrolliert werden muss und somit unvoll- ständig erfolgen kann; eine Freisetzung giftiger, krebserregender Stoffe ist die Folge. Alternativen dazu gibt es durchaus: Ein Auffangen der Gase wäre möglich, ist nur finanziell aufwendiger.

Bohrtechnik

Während früher nur senkrecht gebohrt werden konnte, ist es heute möglich, nach dem senkrechten Bohren durch Wasserleiter horizontal in alle Richtungen zu bohren. Dies bedeutet, dass die Nähe zur Bohrstelle bezüglich der „Gefahrenzone“ zunehmend irrelevant ist.

Bürgerinitiativen

Zahlreiche Bürgerinitiativen engagieren sich, um Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, die Politik zum Handeln zu bewegen, Öffentlichkeit und Transparenz herzustellen, die bisher seitens der Energieunternehmen sowie staatlichen Behörden gemieden Wurde.

Benzol

Ist ein Kohlenwasserstoff, der flüssig, aber sehr flüchtig ist und sich in Mengen bis ca. 1,8 g / Liter bei 25 Grad Celsius mit Wasser vermischt. Daher kann Benzol über die Luft und über das Wasser verbreitet werden und in den Körper gelangen. Benzol ist krebserregend und verursacht z.B. Leukämie. Ebenso kann es das Erbgut verändern. Der Körper speichert den Stoff in Gehirn, Knochenmark und Fettgewebe. Bei der Gasförderung tritt Benzol zusammen mit dem Lagerstättenwasser an die Erdoberfläche. In den Landkreisen Verden und Rotenburg ist es bereits zu Kontaminierungen der Böden bzw. landwirtschaftlichen Flächen gekommen. Auch beim Abfackeln von Rohgas wird Benzol an die Luft abgegeben.

Beweislastumkehr im Bergschadensrecht.

Durch Erdbeben in größerem Umkreis der Fördergebiete sind bereits mehrfach Gebäudeschäden verursacht worden. Um Schadensersatzforderungen geltend machen zu können. muss - nach bundesdeutschem Recht - der Eigentümer des beschädigten Gebäudes Beweise vorlegen, die den Gasförderer als Verursacher ausmachen. Initiativen fordern seit Jahren eine Beweislastumkehr. ln den Niederlanden beispielsweise zahlen die Energiekonzerne in diesem Fall vorbehaltlos die Schäden durch Erdbeben in Nähe der Gasförderanlagen.