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Bei dem Erdbeben vom 22. April 2016 sind teilweise Gebäudeschäden entstanden. Um den Schaden von der DEA erstetzen zu lassen, muss dieser natürlich erstmal geltend gemacht werden. Hierzu haben wir ein Musteranschreiben entwickeln, welches hier heruntergeladen werden kann. Es handelt sich um ein rtf-Dokument, welches bearbeitbar ist.