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Warum man sich nicht damit abfinden sollte, wenn die Förderunternehmen bei der Regulierung von Erdbebenschäden, die durch die Erdgasförderung verursacht wurden, Probleme machen.

 

Die Vorgeschichte

 

Viele Einwohner der Ortschaften Völkersen und Langwedel, aber auch in Teilen Daverdens, erlebten am 22.November 2012 gegen 21.38 Uhr, dass plötzlich und wie von Geisterhand verursacht, das Geschirr in ihren Schränken klirrte und Lampen und andere freihängende Gegenstände in ihren Wohnungen in Schwingungen gerieten. Grund war, wie sich dann herausstellte, ein Erdbeben mit der Lokalmagnitude 2,8 (ML). Und noch etwas stellte sich heraus: Über 100 Hauseigentümer mussten feststellen, dass ihre Gebäude plötzlich Wand- und Deckenrisse aufwiesen, die vor dem Erdbeben nicht vorhanden waren. Zur Ursache stellte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Anfang Januar 2013 unmissverständlich fest, dass das Epizentrum (Ort des Erdbebens) am Rande des Erdgasfeldes Völkersen liegt. Und weiter: „Am 02.Mai 2011 ereignete sich im selben Gebiet bereits ein Erdbeben mit der Lokalmagnitude von 2,5 (ML). Im benachbarten Visselhövede (Landkreis Rotenburg/Wümme) wurde am 13. Februar 2012 am Rande des Erdgasfeldes Söhlingen ein Ereignis der Magnitude 3,0 registriert. Ein Zusammenhang mit der Erdgasförderung kann daher nicht ausgeschlossen werden.“

Für die Betroffenen war damit klar: Wenn die Schäden an ihren Gebäuden auf ein durch die Erdgasförderung ausgelöstes Erdbeben zurückzuführen waren, hatte das Erdgasunternehmen, die RWE Dea, diese Schäden auch zu ersetzen. Doch das war leichter gedacht als getan. Hatte das Unternehmen zunächst noch bestritten, dass die Erdgasförderung überhaupt Ursache des Erdbebens sei, behauptete man angesichts der Feststellungen des BGR nunmehr, dass ein Erdbeben der festgestellten Stärke überhaupt keine Schäden an Gebäuden verursachen könne. Auf Druck der Bürgerinitiativen und von politischer Seite sah sich die RWE Dea allerdings genötigt, sich näher mit den gemeldeten Schäden zu befassen und beauftragte einen Sachverständigen mit deren Begutachtung. Allerdings nicht, wie es eigentlich nahe gelegen hätte, einen ausgewiesenen Experten für die Begutachtung von Bergschäden, sondern einen Sachverständigen für („normale“) Bauschäden, der lediglich einen Sachverständigen für Schall- und Schwingungstechnik beizog. Das Ergebnis war dann entsprechend. In den Gutachten wurden keine nachvollziehbar begründeten objektbezogenen Feststellungen dazu getroffen, ob die dokumentierten Gebäudeschäden tatsächlich auf das Erdbeben vom 22.11.2012 zurückzuführen waren. Vielmehr wurden lediglich aus nicht hinterfragten Messergebnissen allgemeine Ableitungen vorgenommen und letztlich unbelegte und damit nicht nachvollziehbare Behauptungen dahingehend aufgestellt, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Erdbeben-, sondern um Bauschäden handeln würde. Mit einer objektiven Feststellung der Schadensursachen hatte das unseres Erachtens, aber auch nach Auffassung der von uns befragten ausgewiesenen Sachverständigen für Bergschäden, nichts zu tun. (Näheres hierzu sh. auch unter: http://bi-langwedel.de/index.php/aktuelles/74-ein-persoenlicher-erfahrungsbericht)

Damit stand fest: Viele Geschädigte würden auf ihren Schäden sitzen bleiben, da die derzeit geltende Rechtslage verlangt, dass ein Geschädigter die Ursache eines Schadens in vollem Umfange beweisen muss. Diese von vielen als ungerecht empfundene Situation führte dann auch zur Gründung der „Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen“. Dazu etwas später mehr. Hier nur soviel: Zwischenzeitlich haben einige Betroffene die Schlichtungsstelle bereits angerufen und zumindest einen Teil der ihnen entstandenen Kosten der Schadensbeseitigung im Rahmen der Schlichtung ersetzt bekommen.