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Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bleibt festzustellen:

  • Zu den unstreitig durch die Erdgasförderung verursachten Erdbeben kann jeder Einzelne mit relativ geringen Mitteln seine Beweissituation für zukünftige Schadensfälle verbessern.
  • Es bleibt aber dringend erforderlich, dass die sog. Bergschadensvermutung auf die Erdgasförderung ausgeweitet und nicht durch einschränkende Bestimmungen relativiert wird.
  • Schon jetzt kann die seit dem 01. August 2014 arbeitende „Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen“ im Schadensfall zur kostenfreien Vermittlung angerufen werden. Das gilt aktuell insbesondere für Schadensfälle aus dem Erdbeben vom 22.November 2012.
  • Das Problem der durch die Erdgasförderung ausgelösten Bodensenkungen und dadurch evtl. hervorgerufener Schäden bedarf dringend weiterer Aufklärung. Hier ist insbesondere die „öffentliche Hand“ (Fachbehörden wie LGLN und LBEG, aber auch das Land und die Kommunen) gefordert.

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Erstellt von der Arbeitsgruppe „Erdbeben“ der Bürgerinitiativen BI „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen und BI Flecken Langwedel gegen Gasbohren unter Mitarbeit von Werner Busch, Torsten Grau, Gerd Landzettel, Gero Landzettel, Wolfgang Marschhausen und Marco Sündermann