Nach staatlicher Einschätzung gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die Erdbeben und die durch sie verursachten Schäden in unserer Region Folge der Erdgasförderung sind. Schadenersatz bekommt nach dem Gesetz jedoch nur, wer das auch beweisen kann – ein in der Praxis nahezu aussichtsloses Unterfangen.

Jede Art der Erdgasförderung greift in unterirdische Strukturen ein und erhöht das Risiko so genannter seismischer Aktivitäten – sprich: Erdbeben.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stuft diesen Zusammenhang mittlerweile offiziell als „sehr wahrscheinlich" ein.

Mehrfach hat in unserer Region in den vergangenen Jahren die Erde gebebt, was zu Schäden an Häusern führte. Doch die aktuelle Gesetzgebung schützt die Förderkonzerne vor der Verpflichtung, Schadenersatz zu leisten. Sie müssen nur dann für Schäden an Häusern und öffentlicher Infrastruktur aufkommen, wenn ihnen zwei unterschiedliche Zusammenhänge nachgewiesen werden können: einerseits der zwischen Erdgasförderung und Erdbeben und andererseits der zwischen Erdbeben und entstandenem Schaden. Für die Geschädigten bedeutet dies bei der heute geltenden Rechtslage ein kostspieliges und so gut wie aussichtsloses Unterfangen.

Wir fordern:

Das Bundesberggesetz muss zum Schutz der Geschädigten geändert werden: Zukünftig müssen die Erdgasförderunternehmen den Beweis erbringen, dass Schäden in Zusammenhang mit einem Erdbeben, das seinen Ursprung in einem Fördergebiet hat, nicht auf dieses Erdbeben zurückzuführen sind.

Die Förderunternehmen haben sämtliche Schäden umgehend zu regulieren, die durch Erdbeben entstehen, die Folge der Erdgasförderung sind. Dies beinhaltet auch mögliche Wertminderungen, zum Beispiel von Immobilien.