Jetzt liegt er auf dem Tisch: der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“, in der Öffentlichkeit kurz „Fracking-Gesetz“ genannt. Doch das, was Vertreter der Bundesregierung, aber auch zum Beispiel die hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz der Öffentlichkeit als Erfolg zur Verhinderung von Fracking-Maßnahmen verkaufen möchten, ist für uns eine einzige Enttäuschung. Entgegen allen Beteuerungen werden Fracking- Maßnahmen nicht verboten, sondern unterhalb von 3000 Metern generell erlaubt und selbst oberhalb dieser Grenze wird der Weg zur kommerziellen Nutzung entgegen allen bisherigen Zusagen freigemacht (vgl. § 13 a Absatz 7 der Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes).

Während die Bundesregierung beim Thema Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) immer mehr auf die Bremse tritt, die Förderung fossiler Brennstoffe sogar forciert, haben die beiden Staaten mit dem bisher größten CO2-Ausstoß sich auf eine Verringerung dessen geeinigt. Das ist im Falle der USA und VR China natürlich nur ein winziger Tropfen auf den schon sehr heißen Stein, mehr nicht! Aber man will ja schließlich auf dem kommenden Klimagipfel in Paris 2015 auch zeigen, dass man etwas unternimmt. Die Deutsche Regierung hat in den vergangen Jahren immer den Zeigefinger gehoben. Das hört sich neuerdings aber auch alles ganz anders an. Das zeigt klar und deutlich auf, wie leicht es für die Lobbyisten der großen Energiekonzerne doch ist, die staatlichen Entscheidungsträger unserer Bundesregierung für die Durchsetzung eigener, profitorientierter Interessen zu beeinflussen. Und noch viel mehr. Nämlich dass der Druck derer, die sich um die Zukunft einer sauberen, lebenswerten Umwelt große Sorgen machen, auf die Politik auf allen Ebenen verstärkt werden muss. Hier ein lesenswerter Kommentar auf "nt-v".

"Ein modernes Bergrecht muss den Vorrang des Abbaus von Ressourcen vor anderen Interessen beenden und die Zulassung neuer Aufsuchungs- und Abbauvorhaben an den Nachweis des volkswirtschaftlichen Bedarfs eines jeweiligen Rohstoffes knüpfen." Dieser Satz entstammt einem Artikel des Politikwissenschaftlers Daniel Hiß, der das Projekt „Umwelt- und Ressourcenschutz und Reform des Bundesberggesetzes“ beim Deutschen Naturschutzring leitet. Warum er eine umfassende Bergrechtsreform für notwendig hält, erfährt man in der Novemberausgabe von "Umwelt aktuell".

Hier der Direktlink zum Artikel.

Sie zieht sich offenbar nicht ohne Grund in die Länge - die Detailabstimmung des Fracking-Gesetzes, das eigentlich schon längst beschlossen sein sollte. Im Koalitionsvertrag hatte es schließlich geheißen: Eine Genehmigung von Fracking-Einsätzen soll erst dann möglich sein, wenn mittels hinreichender Datengrundlagen ausgeschlossen werden kann, dass sich Fracking negativ auf Mensch, Natur und Umwelt auswirkt. Doch wie immer kommt es auf die Details an. Die aktuelle Lage fasst ein Bericht in Die Welt zusammen.

Mit „N3 Aktuell" und "Markt" greifen gleich zwei NDR-Sendungen das Thema "Bohrschamm" auf. Nahe des Naturschutzgebiets Tister Bauernmoor wurden bei Stemmen Bodenproben einer Bohrschlammdeponie entnommen. Das Ergebnis: die gemessenen Schadstoffwerte übersteigen die Grenzwerte um ein Vielfaches. 

Text und Video hier:

"Noch mehr giftiger Schlamm in Niedersachsen"